Maßnahmen, die Informationen und Informationssysteme durch die Sicherstellung ihrer Verfügbarkeit, Integrität, Echtheit, Vertraulichkeit und Zweifelsfreiheit schützen und verteidigen. Solche Maßnahmen umfassen Vorkehrungen zur Wiederherstellung eines Informationssystems durch Fähigkeiten zum Schutz, zur Aufdeckung und zur Reaktion auf Beeinträchtigungen. [Referenz: NIST.IR.7298]