Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten – mit tiefgreifenden Änderungen im Bereich Cybersicherheit. Wer Maschinen oder vernetzte Produkte entwickelt, importiert oder vertreibt, muss schon jetzt handeln. Denn digitale Risiken werden künftig genauso streng bewertet wie mechanische Gefahren.

Cybersicherheit in der Maschinenrichtlinie wird neu definiert

Die neue Maschinenverordnung ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und erweitert den Sicherheitsbegriff erheblich. Besonders Anhang III, Abschnitt 1.1.9 definiert umfassende Anforderungen zur IT-Sicherheit von Maschinen. Ziel ist es, die Integrität, Verfügbarkeit und Vertrauenswürdigkeit digitaler Komponenten und Daten zu gewährleisten - auch im laufenden Betrieb.

Hersteller sind dann verpflichtet:

  • Digitale Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu bewerten
  • Schutzmaßnahmen umzusetzen, die voll funktionsfähig und testbar sind
  • Sicherheitskritische Hardware und Software vor Manipulation und Korrumpierung zu schützen
  • Änderungen an sicherheitsrelevanter Software nachvollziehbar zu dokumentieren
  • Maschinen mit sicherer Konnektivität auszustatten (z. B. durch Firewalls, verschlüsselte Kommunikation, gesicherte Fernzugriffe)

Außerdem werden auch die Anforderungen an die technische Dokumentation neu geregelt. Zukünftig müssen Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen digital bereitgestellt werden. Dabei gilt:

  • Für Maschinen, die von Laien oder Endverbrauchern genutzt werden, können Ausnahmen greifen. In diesen Fällen müssen bestimmte Informationen weiterhin physisch verfügbar gemacht werden.
  • Auf Wunsch des Kunden muss die Betriebsanleitung auch in Papierform bereitgestellt werden – die digitale Variante ersetzt also nicht vollständig die klassische Dokumentation.

Hersteller und Betreiber stehen somit in der Pflicht, digitale Dokumentationen rechtskonform, transparent und jederzeit verfügbar zu gestalten.

Prüfung und Zertifizierung: Mehr Pflichten, mehr Verantwortung

Die neue Verordnung verschärft zudem die Zertifizierungspflichten für bestimmte Maschinenarten und Sicherheitsbauteile mit KI-basierten Systemen. Besonders betroffen sind Komponenten, die sicherheitsrelevante Entscheidungen treffen – etwa im Bereich der autonomen Steuerung oder bei der Erkennung von Gefahrensituationen.

Ein verpflichtendes Konformitätsbewertungsverfahren wird dann notwendig, wenn:

  • tiefgreifende Veränderungen an einer Maschine vorgenommen werden,
  • oder Modifikationen die CE-Kennzeichnung beeinflussen.

Hersteller müssen also künftig wesentlich sorgfältiger dokumentieren, prüfen und nachweisen, wie ihre Produkte den geltenden Anforderungen an Sicherheit und Cybersicherheit gerecht werden – insbesondere bei selbstlernenden oder vernetzten Systemen.

Gut zu wissen: Prüfprozesse, Risikoanalysen und Sicherheitsnachweise sind für imbus kein Neuland. In regulierten Branchen wie der Medizintechnik oder dem Automotive-Sektor unterstützen wir Unternehmen seit Jahren erfolgreich bei der Umsetzung komplexer Sicherheitsanforderungen. Für uns sind diese Methoden etabliert – für viele Maschinenhersteller sind sie jedoch neu und hochrelevant.

Sprechen Sie mit uns als erfahrenem Partner für Sicherheit, Konformität und Digitalisierung – wir wissen, worauf es ankommt.

Unsere Leistungen: Sicherheit auf allen Ebenen

Als Partner für funktionale Sicherheit und IT-Security bieten wir Ihnen Unterstützung entlang des gesamten Produktlebenszyklus:

Risikobewertung & Beratung

  • Identifikation digitaler Gefahrensituationen
  • Bewertung testbarer Schutzfunktionen
  • Grenzbestimmung und Risikoanalyse gemäß Anhang III der EU-Maschinenverordnung

Prüfung kritischer Komponenten

  • Penetrationstests in vernetzten Umgebungen
  • Sicherheitsanalysen (z. B. Fuzz Testing, Schwachstellenscans)
  • Bewertung von Logging- und Nachweismechanismen gemäß Verordnung
  • Voll funktionsfähige und testbare Schutzmaßnahmen umsetzen

Sichere Konnektivität & Protokollierung

  • Prüfung von Schnittstellen auf Zugriffssicherheit
  • Belastungs- und Performance-Tests
  • Unterstützung bei der Einführung kryptografisch gesicherter Änderungsprotokolle

Dokumentation & Konformität

  • Beratung zur Integration von Anforderungen aus der EU-Maschinenverordnung und IEC 62443

Handeln Sie jetzt: Cybersicherheit wird Pflicht

Die Cybersicherheit in der Maschinenrichtlinie ist kein Zukunftsthema -  sie betrifft bereits heute Produktentwicklung und Systemarchitektur. Fehlt der Nachweis geeigneter Schutzmaßnahmen, drohen Rückrufaktionen oder Marktzugangshürden.

Wir helfen Ihnen, diese Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung oder einen Security-Check Ihrer Maschinen!

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Ihr Ansprechpartner bei imbus

Herr Tobias Esser