Welche rechtlichen Regelungen gibt es für KI?

Eine Herausforderung des Einsatzes KI-basierter Systeme und -Anwendungen ist, dass durch den nicht adäquaten Einsatz von KI gesellschaftliche, politische oder technische Risiken entstehen, die geregelt werden müssen, damit der Einsatz unter sicheren Rahmenbedingungen erfolgen kann. Deshalb gibt es auch einen Bedarf dafür, dass juristische Fragestellungen, die beim Einsatz von KI entstehen können, durch den Gesetzgeber geklärt werden.

Es könnte zum Beispiel sein, dass durch den Einsatz von KI bestimmte gesellschaftliche Gruppen diskriminiert werden, was aus gesellschaftlicher Sicht nicht wünschenswert ist und deshalb voraussichtlich neuen gesetzlichen Regulierungen unterliegen wird.

Die EU hat dazu am 21.4.2021 den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (“EU-KI-VO“) vorgelegt.

Die EU-KI-VO geht von einem risikobasierten Ansatz aus, der zwischen folgenden Risiken differenziert:

  • Inakzeptablen Risiken z.B. Beeinflussung (unbewussten) Verhaltens, Social Scoring, biometrische Erkennung
  • Hohen Risiken z.B. im Bereich kritischer Infrastruktur, Bewertung von Schülern und Studenten
  • Geringen Risiken z.B. Chatbot, Deep Fakes
  • Minimalen Risiken z.B. Videospiele, SPAM-Filter

Nähere Informationen dazu finden Sie z.B. unter https://www.digital-recht.at/die-kuenstliche-intelligenz-verordnung-der-eu-uebersicht.

Die Prüfung, ob die Bestandteile einer solchen gesetzlichen Norm erfüllt sind, ist dabei ein „klassisches“ Testthema ähnlich der Prüfung einer Webanwendung oder einer Softwareanwendung, ob die gesetzlichen Vorschriften zum Thema Barrierefreiheit erfüllt sind.

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