AGBs für die Durchführung von offenen Seminaren und Gruppenschulungen bei imbus.

Diese „Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung von offenen Seminaren und Gruppenschulungen bei der imbus Akademie“ sind bindend für Verträge mit den Unternehmen imbus AG, Kleinseebacher Straße 9, 91096 Möhrendorf, imbus Rhein-Main GmbH, Kirschgartenstr. 15, 65719 Hofheim und imbus Rheinland GmbH, Volksgartenstr. 36, 50677 Köln, – im Folgenden mit imbus bezeichnet.

Anmeldung zur Schulung

Anmeldungen, Umbuchungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform

Leistungen

In den Teilnahmegebühren sind die Kosten für die erforderlichen Schulungsunterlagen, für Pausenerfrischungen und Mittagessen, sowie die Kosten für die Bereitstellung der benötigten Hard- und Software sowie deren auf die Dauer des Kurses beschränkte Nutzung enthalten. Aufwendungen eines Teilnehmers, die durch Zertifizierungsprüfungen, An- und Abreise, Unterkunft, Transfers am Schulungsort entstehen, sind nicht enthalten. Umfasst die Schulung praktische Übungen am PC, so garantieren wir eine Mindestanzahl von einem PC je zwei Teilnehmern.

Preise und Fälligkeit

Alle Preise verstehen sich pro Person in Euro zzgl. ges. MwSt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Schulungsteilnahme. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu entrichten.

Abweichungen in der Durchführung

Durch den Erhalt einer Bestätigung entsteht kein Rechtsanspruch darauf, dass die Schulung zum bestätigten Termin stattfindet. Die Kursleitung behält sich Änderungen des Kursortes, des Trainers sowie gering­fügige Änderungen des Kursstoffes vor. Sollten gegenüber den Daten auf Ihrer Anmeldung von Seiten der imbus AG Änderungen notwendig werden, werden wir Sie umgehend schriftlich benachrichtigen.

Die Kursleitung behält sich vor, Kursteilnehmer, die den Kursverlauf massiv stören, aus dem Kurs auszuschließen. In diesem Fall wird für die nicht besuchten Kurs­teile anteilig eine administrative Gebühr von 20% des Kurspreises erhoben.

Die Kursleitung behält sich ebenso vor, aus organisatorischen Gründen einzelne Kurse abzusagen. Im diesem Falle erstatten wir bereits geleistete Teilnahmegebühren in voller Höhe zurück.

Darüber hinaus können gegenüber imbus keine weiteren Regressansprüche geltend gemacht werden


Umbuchung und Stornierung

Absagen sind kostenfrei, wenn sie spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir kurzfristigere
Absagen oder Nichterscheinen zum Kurs wie Teilnahmen berechnen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers vor Beginn der Veranstaltung ist kostenfrei möglich. Sollten Sie die Veranstaltung vorzeitig verlassen, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten.

Copyright und Urheberrecht von Schulungs- und Lernmaterialien

Alle zur Verfügung gestellten Materialien - einschließlich ggf. den Teilnehmern auf Datenträgern überlassenen oder über das Schulungsnetz oder das Internet zugänglich gemachten Wissensprodukte und Lernsysteme - dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Teilnehmers. Die Rechte an den Materialien und all ihren Teilen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, behält sich imbus (bzw. deren Lizenzgeber) vor. Kein Teil der Materialien darf gleich zu welchem Zweck von Dritten ohne schriftliche Genehmigung durch imbus reproduziert, vervielfältigt, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet oder verbreitet werden.

Haftung

Haftung der Teilnehmer

Aus Gründen der Netzsicherheit dürfen von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger grundsätzlich nicht auf imbus-Rechnern eingesetzt werden. Ebenso dürfen mitgebrachte Rechner nicht im Netzwerk mit imbus-Rechnern eingebunden werden.

Für Schäden durch Zuwiderhandlung sowie für Schäden an der Hardware und an Einrichtungsgegenständen haftet der Teilnehmer, der sie zu vertreten hat

Haftung des Veranstalters
Soweit gesetzlich zulässig sind Haftungsansprüche gegen imbus ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Schäden, die durch Computer-Viren entstehen sollten.

Sonstige Regelungen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, ist Erlangen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 15. Januar 2010

 

 

 

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